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Aufbau und Struktur

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden (ELKiB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglied der Kirche ist, wer in einer ihrer Gemeinden getauft, in sie aufgenommen oder an sie überwiesen wurde. Die Kirche hat sich Ordnungen gegeben, die das Gemeindeleben und das Miteinander der Gemeinden als Kirche regeln.

Als Mitgliedskirche im Lutherischen Weltbund (LWB) ist die ELKiB eine synodal verfasste Kirche. Das bedeutet, dass die Synode das oberste Organ der Kirche ist.

Synode

Die Synode ist die „Trägerin der obersten Kirchengewalt“. Unter Beachtung der Kirchenordnung sowie der einschlägigen staatlichen Gesetze ist die Synode das gesetzgebende Gremium der Kirche, das in vollkommener Selbstständigkeit arbeitet. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf alle Angelegenheiten, die die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden betreffen.
In der Synode sind alle Gemeinden mit jeweils mindestens zwei Vertretungen sowie die Pfarrpersonen der Kirche vertreten. Die geistliche Leitung der Synode liegt bei der Superintendentin bzw. dem Superintendenten, die bzw. der die bischöfliche Funktion der ELKiB wahrnimmt. Die Leitung der Kirche zwischen den Synodaltagungen obliegt dem Synodalausschuss. Dieser besteht aus vier gewählten Mitgliedern der Synode sowie der Superintendentin bzw. dem Superintendenten und deren bzw. dessen Stellvertretung.

Synodalausschuss

Der Synodalausschuss ist das ausführende Organ der Synode. Er leitet gemeinsam mit der Superintendentin bzw. dem Superintendenten die Kirche und beaufsichtigt die Rechnungsführung. Der Synodalausschuss besteht aus der Superintendentin bzw. dem Superintendenten, deren bzw. dessen Stellvertretung sowie vier weiteren Mitgliedern, die für die Dauer der sechsjährigen Wahlperiode aus der Mitte der Synode gewählt werden.

Gemeinsam mit der Superintendentin bzw. dem Superintendenten vertritt der Synodalausschuss die Kirche nach außen.

Die Superintendentin bzw. der Superintendent

Die Superintendentin bzw. der Superintendent hat die geistliche Leitung der Kirche inne und übernimmt damit die bischöflichen Aufgaben in der ELKiB. Sie bzw. er ist Vorsitzende bzw. Vorsitzender der Synode, des Synodalausschusses und des Pfarrkonvents. Sie bzw. er ordiniert Pfarrpersonen, führt diese in ihre Gemeinden ein und visitiert die Gemeinden in regelmäßigen Abständen.

Auf der Synode am 18. November 2023 in Freiburg wurde Dr. João Carlos Schmidt zum Superintendenten gewählt und in der Freiburger Erlöserkirche in sein Amt eingeführt.

Die stellvertretende Superintendentin bzw. der stellvertretende Superintendent vertritt die Superintendentin bzw. den Superintendenten. Sie bzw. er hat damit Anteil an der geistlichen Leitung der Kirche und gehört dem Synodalausschuss an.
Pfarrer Andreas Schwarz wurde auf der Synode am 18. November 2023 in Freiburg zum stellvertretenden Superintendenten gewählt. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Pfarrkonvent

Zum Pfarrkonvent gehören alle im Dienst der ELKiB stehenden Pfarrpersonen sowie gegebenenfalls Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare.

Der Konvent dient der Stärkung der geschwisterlichen Gemeinschaft unter den Pfarrpersonen. Zu seinen Aufgaben gehören die Förderung der Einheit in Lehre und Handeln der Kirche, die wissenschaftliche und praktische Fortbildung sowie die Aussprache über theologische und praktische Fragen.

Neben den Gemeinden kann auch der Pfarrkonvent über den Synodalausschuss Anträge an die Synode stellen.

Finanzen

Die ELKiB verzichtet bewusst auf die Möglichkeit, die Kirchensteuer durch das Finanzamt einziehen zu lassen. Sie vertraut darauf, dass ihre Mitglieder entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten in eigener Verantwortung die Kirche und ihre Gemeinden finanziell tragen.

Nach der Kirchenordnung ist jedes Mitglied mit eigenem Einkommen verpflichtet, zum Erhalt der Kirche durch einen angemessenen finanziellen Beitrag beizutragen.

Die Synode beschließt die Höhe des Kirchenbeitrags. Damit die Mitglieder die Höhe des von ihnen erwarteten Beitrags einschätzen können, hat der Synodalausschuss Tabellen veröffentlicht, die bei der Ermittlung des persönlichen Beitrags als Orientierung dienen sollen (Link zum PDF-Text).

Der Kirchenbeitrag wird von den Mitgliedern an ihre jeweilige Gemeinde entrichtet. Der Synodalausschuss berechnet jährlich den Bedarf der Synodalkasse und legt anschließend die Beiträge der Gemeinden an die Synodalkasse fest.

Falls die ELKiB bereits einen bestimmten Gender-Leitfaden verwendet (z. B. Genderstern, Doppelpunkt, Binnen-I oder ausschließlich neutrale Formulierungen), kann ich den Text auch konsequent an diesen Stil anpassen.