Die ELKiB verzichtet bewusst auf die Möglichkeit, die Kirchensteuern durch das Finanzamt einziehen zu lassen. Sie vertraut darauf, dass ihre Gemeindeglieder entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten in eigener Verantwortung die Kirche und ihre Gemeinden finanziell trägt.

Nach der Kirchenordnung ist jedes Gemeindeglied, das über ein Einkommen verfügt verpflichtet, zum Erhalt der Kirche durch einen angemessenen finanziellen Beitrag beizutragen.

Die Synode beschließt die Höhe des Kirchenbeitrages. Damit die Gemeindeglieder die Höhe des von ihnen erwarteten Beitrags ermessen können, hat der Synodalausschuss Tabellen veröffentlicht, die den Gemeindegliedern bei der Ermittlung ihres Beitrages eine Hilfe sein sollen.

Der Kirchenbeitrag wird von den Gemeindegliedern an ihre Gemeinde bezahlt. Der Synodalausschuss berechnet jährlich neu den Bedarf der Synodalkasse und legt dann den Beitrag der Gemeinden an die Synodalkasse fest (derzeit knapp über 70% der Einnahmen aus Kirchenbeiträgen, nicht zweckgebundenen Kollekten und Spenden).

Informationen zum Umgang mit den Kirchenbeiträgen und die erwähnten Tabellen finden sich in dem Informationsblatt „Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden (ELKiB) und Ihr Geld“.