Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden (ELKiB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglied der Kirche ist, wer in einer ihrer Gemeinden getauft, in sie aufgenommen oder an sie überwiesen wurde. Die Kirche hat sich Ordnungen gegeben, die das Gemeindeleben und das Miteinander der Gemeinden als Kirche regeln.
"Ordnungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden" als PDF-Datei.
Als Mitgliedskirche im Lutherischen Weltbund (LWB) ist die ELKiB eine synodal verfasste Kirche. Das heißt, das oberste Organ der Kirche ist die Synode.
Die Synode ist die „Trägerin der obersten Kirchengewalt“. Unter Beachtung der Kirchenordnung sowie der in Betracht kommenden staatlichen Gesetze ist die Synode das gesetzgebende Gremium der Kirche, das in vollkommener Selbstständigkeit arbeitet. Die Tätigkeit der Synode bezieht sich auf alle Angelegenheiten, die die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden betreffen.
Der Superintendent bzw. die Superintendentin hat die geistliche Leitung der Kirche und übernimmt damit die bischöflichen Aufgaben in der ELKiB. Er/Sie ist Vorsitzende(r) der Synode, des Synodalausschusses und des Pfarrkonventes. Er/Sie ordiniert Pfarrer, führt diese in ihre Gemeinden ein und visitiert in regelmäßigen Abständen die Gemeinden.
Zum Pfarrkonvent gehören alle im Dienst der ELKiB stehenden Pfarrer und Pfarrvikare. Prädikanten nehmen mindestens einmal im Jahr an Konventen teil.
Die ELKiB verzichtet bewusst auf die Möglichkeit, die Kirchensteuern durch das Finanzamt einziehen zu lassen. Sie vertraut darauf, dass ihre Gemeindeglieder entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten in eigener Verantwortung die Kirche und ihre Gemeinden finanziell trägt.