Was bedeutet die Konfirmation?
Der Begriff „Konfirmation“ leitet sich ab von dem lateinischen Wort „confirmare“ – d.h. bestätigen, bekräftigen. – Wer konfirmiert wird, bestätigt und bekräftigt am Ende seiner Konfirmandenzeit das Bekenntnis zu dem dreieinigen Gott, das Eltern und Paten bei der Taufe für den Täufling abgelegt haben. Der Konfirmand / die Konfirmandin unterstreicht damit den Wunsch, mit der Macht des Bösen künftig nichts mehr zu tun haben zu wollen und sich im Glauben und Leben ganz auf Jesus Christus verlassen zu wollen.

Was sind Inhalte der Konfirmandenzeit?
Im Konfirmandenunterricht sollen die Grundinhalte des christlichen Glaubens vermittelt bzw. kennen gelernt werden. Grundlage dafür ist die Bibel und der Kleine Katechismus Dr. Martin Luthers mit seinen 5 Hauptstücken des Glaubens: 10 Gebote, Glaubensartikel, Vaterunser, Taufe und Abendmahl.

Neben dem Erlernen des Glaubens zielt der Unterricht aber auch auf das Kennenlernen von Kirche und Gemeinde und auf die Sensibilisierung für Grundfragen des eigenen Lebens. Das Erleben von Gemeinschaft auf Konfirmandenfreizeiten und –wochenenden (oder an Konfirmandensamstagen) ist darum genauso Bestandteil der Unterrichtszeit wie der regelmäßige Besuch des Gottesdienstes.

Wie lange dauert der Konfirmandenunterricht?
Die Zeit des Unterrichts ist in den Gemeinden der ELKiB unterschiedlich strukturiert – als wöchentlicher Unterricht oder als Blockunterricht an Konfirmandensamstagen. Er dauert mindestens ein Jahr, höchstens zwei Jahre. In letzterem Fall wird zwischen Vorkonfirmandenunterricht und Konfirmandenunterricht unterschieden. Genauere Informationen bei den jeweiligen Pfarrämtern.

Was bedeutet die Konfirmation rechtlich?
Wer konfirmiert ist, gilt in der Kirche als mündiger Christ. Dies kommt u.a. darin zum Ausdruck, dass man mit der Konfirmation das Patenamt übernehmen darf. Innerhalb der Gemeinde ist jedes konfirmierte Gemeindeglied zur Mitverantwortung in der Gemeinde eingeladen. Dies kann auf vielfältige Art und Weise zum Ausdruck kommen: durch die Beteiligung am Gottesdienst, am Jugendarbeit oder in anderen Aktivitäten des gemeindlichen Lebens. Es bedeutet auch, dass man in der Gemeindeversammlung mitreden und z.T. schon vor dem 18. Lebensjahr mitentscheiden darf.