Ich bin aus einer lutherischen Landeskirche nach Baden zugezogen. Wieso bin ich nicht automatisch Kirchenmitglied in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden (ELKiB)?
Die Landeskirchen sind in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zusammengeschlossen. In ihnen gilt das Prinzip der „Möbelwagenkonversion“: Wer von einer Landeskirche in die andere umzieht, wird mit der Anmeldung bei der örtlichen Meldebehörde Glied der Landeskirche des neuen Wohnortes unabhängig von der konfessionellen Prägung der jeweiligen Landeskirche. Wer aus einer lutherischen Kirche stammt, wird damit automatisch in Baden Glied der unierten Landeskirche. Vielen ist das nicht bewusst oder es wird stillschweigend akzeptiert. Wer dies nicht mag, kann sich für die ELKiB entscheiden.

Muss ich aus der Evangelischen Kirche austreten, wenn ich einer Gemeinde der ELKiB beitreten möchte?
Ein Austritt aus der Evangelischen Landeskirche ist nicht nötig. Die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg (ACK) zusammengeschlossenen Kirchen haben vereinbart, dass ein Übertritt über die Pfarrämter erfolgen kann. Nach der Anmeldung im lutherischen Pfarramt wird die Anmeldung an das evangelische Pfarramt weitergeleitet, nach einer Frist von 4-6 Wochen wird die Ummeldung wirksam.

Was muss ich tun, wenn ich Glied der ELKiB werden möchte?
Gemeindegliedschaft bedeutet auch Gemeinschaft. Eine anonyme Anmeldung in einer Gemeinde der ELKiB ist darum nicht möglich. Wer die Mitgliedschaft anstrebt, vereinbart einen Termin mit dem Pfarramt der jeweiligen Gemeinde. In dem Aufnahmegespräch werden Formalien besprochen, gern wird die Gelegenheit wahrgenommen, über die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden zu informieren und miteinander persönlich ins Gespräch zu kommen.

Wird mir die Kirchensteuer abgezogen, wenn ich der ELKiB angehöre?
Nachdem die Ummeldung wirksam geworden ist (4-6 Wochen) , wird vom lutherischen Pfarramt eine Mitgliedsbescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde ausgestellt. Sobald diese bei der Behörde registriert worden ist, endet der automatische Abzug von Kirchensteuern. – Wer einer der Gemeinden der ELKiB angehört, unterstützt die Kirche durch die Zahlung/Überweisung eines regelmäßigen Kirchenbeitrages. Orientierung über die erwartete Höhe gibt eine von der Synode beschlossene Richtlinie.